So wie Sie frei entscheiden können, ob Sie für die Durchführung von Gesprächen zur Verfügung stehen oder nicht, verpflichten sich die Marken nicht zu einer Mindestanzahl von Gesprächen, die geführt werden müssen. Das Gleiche gilt für die Dauer der ibbü-Einsätze.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Vergütung daher nicht garantiert ist.
Da die von Ihnen erbrachten Leistungen in keiner Weise exklusiv sind, steht es Ihnen völlig frei, eine andere Tätigkeit als die eines Sachverständigen auszuüben.
Um jegliches Risiko einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zu vermeiden, raten wir Ihnen daher, Ihre Tätigkeiten in Ihrem eigenen Interesse zu diversifizieren.